Der Schwerpunkt unserer Gutachtentätigkeit ist die Ermittlung von Verkehrswerten, Marktwerten, Miet- und Pachtwerten oder Beleihungswerten. Dabei werden die Werte anhand der in der Praxis üblichen und durch die Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) autorisierten Verfahren (Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren, Vergleichswertverfahren) ermittelt. Aber auch Sonderverfahren (Liquidationsverfahren, DCF, etc.) können als Grundlage der Wertermittlung herangezogen werden.
Wir bieten Wertschätzungen für u. a. folgende Objekte an:
UNBEBAUTE GRUNDSTÜCKE
WOHNIMMOBILIEN (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohnhäuser, Wohneigentum)
GEMISCHT GENUTZTE OBJEKTE (Wohn- und Geschäftshäusern)
GEWERBLICH GENUTZTE OBJEKTE (Bürogebäude, Industrie- und Gewerbegebäude, Produktions- und Lagerhallen, Hotel- und Gastronomieobjekte, Pflegeheime und betreutes Wohnen, Einzelhandelsimmobilien, Sonderimmobilien)
ERBBAURECHTE
BELASTUNGEN UND DIENSTBARKEITEN (Baulasten, Wohnrecht, Nießbrauch, etc.)
Unsere Gutachten erstellen wir für Privat- und Firmenkunden, Kreditinstitute oder auch Gerichte.
Sie können als Entscheidungshilfe für z.B. folgende Zwecke dienen:
KAUF ODER VERKAUF EINER IMMOBILIE
NACHLASSREGELUNGEN (Erbfall, Schenkung)
ERMITTLUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHS (Scheidung, Schenkung)
ERMITTLUNG DES ANFANGSVERMÖGENS (bei Eheschließung mit Ehevertrag)
VERMÖGENSAUSEINANDERSETZUNGEN
FINANZIERUNG BZW. VORLAGE BEI KREDITINSTITUTEN (Beleihung)
ZWANGSVERSTEIGERUNGEN
PLAUSIBILITÄTSPRÜFUNGEN ANDERER GUTACHTEN